Das Nachhaltigkeitsministerium veröffentlichte diese Woche den “Österreichs integrierter nationaler Energie- und Klimaplan”. Aus Neugier suchte ich darin nach den Elektroauto-Ladesäulen, fand sie aber erst im Jahr 2030. So wird das nix.
Den Energie&Klimaplan kann man hier runterladen. Um zu wissen, ob das 272 Seiten starke Stück gute Ansätze enthält, wollte ich mal rausfinden, was es zum Thema Ladeinfrastruktur für Elektroautos sagt. Passt dieser Teil des Plans, wird der resst wohl auch gut sein, dachte ich mir. Warum sind Ladesäulen so wichtig?
Fangen wir mal mit den Fakten an, was andere Länder machen:
The general trend is that higher shares of EVs can be found in
Comparison of leading electric vehicle policy and deployment in Europe, ICCT May 26 2016, page 63
countries and cities with higher levels of fiscal incentives and charging infrastructure.
Es ist nachvollziehbar, dass es erst öffentliche Ladesäulen braucht, bevor Menschen Elektroautos kaufen. Ladesäulen bei Parkplätzen von Wohnungen und Arbeitsplätzen sind Voraussetzung, dass jemand, der mit dem Auto in die Arbeit fährt, ein Elektroauto einsetzen kann. Am einfachsten lädt man Elektroautos über Nacht oder während man länger an einem Ort ist – etwa in der Arbeit oder einkaufen. Insofern braucht es zuerst überall wo Autos stehen können Ladesäulen, bevor es Elektroautos geben wird. Im Energie- und Klimaplan werden Ladesäulen an mehreren Stellen angesprochen.
Unter “Elektrifizierungsoffensive – Infrastruktur” auf Seite 123 finden sich Ziele und Förderungen:
- “Bedarfsgerechter Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur an Raststationen auf Autobahnen und Schnellstraßen, mit dem Ziel bis 2030 eine 100% Netzabdeckung zu erreichen;
- Weiterführung des bedarfsgerechten Ausbaus von P&R Anlagen mit Infrastruktur für ELadestationen (Zielhorizont 2025);
- “E-Mobility Check” zur Analyse des Gebäudebestands in Mehrparteienhäusern;
- Weiterführung der Unterstützung zur Errichtung von privaten E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern;
- Weiterführung der Unterstützung zur Errichtung von E-Ladestationen z.B. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundinnen und Kunden und Gäste-Stellplätze;
- Weiterführung der Unterstützung zur Errichtung von E-Ladestationen für Firmenfahrzeuge (Handwerker, etc.);
- Festlegung von Mindeststandards insb. bezüglich der Infrastruktur für E-Fahrzeuge und der Infrastruktur für neue E-Mobilitätsformen (Carsharing) im Umfeld von öffentlichen Bahnhöfen, Haltestellen des ÖV und P&R Anlagen.
Unter ” Elektrifizierungsoffensive – rechtlicher Rahmen” auf Seite 124 finden sich folgende Punkte, die Ladesäulen klar und deutlich ansprechen:
- Erleichterung der Errichtung von E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern durch eine Novellierung des Wohnrechts in Richtung einer “Right to Plug”-Lösung;
- Flankierender Ausbau aller LKW-Rastanlagen mit Strom-Terminals zur Versorgung von Kühl-LKWs.
Ich sage: too late, too little.
Ich fordere nicht nur ein “Right to Plug” – versucht man, dieses Recht einzufordern, wird einem womöglich der Mietvertrag gekündigt. Ich fordere eine Verpflichtung, ab 2020 Ladeinfrastruktur zu errichten – an jedem Ort, wo PKW abgestellt werden können. An allen Raststationen, Mehrparteienhäuser, öffentliche Straßen, Parkplätzen bei Geschäften, Büros, Behörden muss ab 2020 zumindest eine Ladesäule zur Verfügung stehen. Spätestens 2022 aber so viele Ladesäulen, dass 50% aller Neuwagen elektrisch tanken können – wie es heute in Norwegen bereits Tatsache ist.